Einleitung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit kritisiert. Sie befürchten, dass die vorgesehenen Cyberabwehrmaßnahmen die ärztliche Schweigepflicht gefährden könnten. Die KBV hält den Entwurf für unvollständig und fehlerhaft.

Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit: Ärzte sehen Schweigepflicht gefährdet

Kassenärztliche Schweigepflicht

Die KBV betont, dass die ärztliche Schweigepflicht ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Ethik und der Patientenversorgung ist. Sie betonen, dass die Schweigepflicht nicht nur den Schutz der Patienteninformationen, sondern auch den Schutz der Arzneimittelrezeptoren und der medizinischen Praxisunterlagen gewährleistet.

Cyberabwehrmaßnahmen

Der Entwurf der Bundesregierung sieht Cyberabwehrmaßnahmen wie Datenverkehr umzuleiten, auf kompromittierten IT-Systemen Daten auszulesen, zu löschen oder zu verändern. Die KBV befürchtet, dass diese Maßnahmen die ärztliche Schweigepflicht bedrohen könnten, indem sie die Möglichkeit haben, vertrauliche Informationen ohne Kenntnis der Patienten zu verarbeiten.

Risiken für die Ärzte

Die Ärztevertretung der Bundesärztekammer (BAK) hat ebenfalls Kritik an dem Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie befürchtet, dass die Cyberabwehrmaßnahmen die ärztliche Schweigepflicht gefährden könnten, insbesondere die Schweigepflicht der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Sie befürchtet, dass die Cyberabwehrmaßnahmen die Möglichkeit haben, vertrauliche Informationen ohne Kenntnis der Patienten zu verarbeiten.

Rechtsstaatliche Kontrollmechanismen

Die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) fordert stärkere rechtsstaatliche Kontrollmechanismen und einen restriktiveren Umgang mit Sicherheitslücken. Sie befürworten, dass die Cyberabwehrmaßnahmen nicht als Überwachungsmaßnahmen gesehen werden sollten, sondern als Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Schlussfolgerung

Die KBV und die AG KRITIS kritisieren den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit, weil er die ärztliche Schweigepflicht bedroht. Sie fordern, dass der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern auf die neuen Cyberabwehrmaßnahmen ausgedehnt wird und auch im Bundespolizeigesetz eine entsprechende Regelung geschaffen wird. Sie befürworten, dass die Cyberabwehrmaßnahmen nicht als Überwachungsmaßnahmen gesehen werden sollten, sondern als Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Schlussbemerkung

Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren Cybersicherheitsstrategie. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) kritisieren jedoch, dass der Entwurf die ärztliche Schweigepflicht bedroht. Sie fordern, dass der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern auf die neuen Cyberabwehrmaßnahmen ausgedehnt wird und auch im Bundespolizeigesetz eine entsprechende Regelung geschaffen wird.

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