Vorgeschichte und Sanktionen
Von den jüngsten scharfen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gibt es weitreichende Ausnahmen, die wohl auf Druck der US-Industrie zurückgehen. Das hat die niederländische Zeitung de Volkskrant herausgefunden und verweist dabei auf ein öffentlich einsehbares Dokument des US-Finanzministeriums. Darin heißt es etwa, dass abgesehen von einigen Ausnahmen Dienste von den Maßnahmen ausgenommen sind, die den Austausch von Informationen über das Internet ermöglichen. Die Ausnahme gelte zudem für Transaktionen, die mit dem Erwerb, der Implementierung, dem Betrieb und der Wartung von Unternehmenssoftware verbunden sind. Ausdrücklich zählen dazu auch Cloud-Dienste und Software-as-a-Service, Cybersicherheitslösungen sowie Datensicherung und -wiederherstellung. Die Sanktionen gelten demnach nur für 13 Personen, die von den Ausnahmen ausgeschlossen sind.

Sanktionen am 9. Oktober
Als die Sanktionen am 9. Oktober verhängt wurden, hat das US-Außenministerium erklärt, dass Transaktionen mit dem Gericht untersagt, seine Ressourcen abgeschnitten und seine Handlungsfähigkeit eingeschränkt würden. Jegliche Vermögenswerte des Internationalen Strafgerichtshofs in den USA sind gesperrt und müssen dem US-Finanzministerium gemeldet werden. Laufende Geschäfte dürfen nur noch bis zum 7. April 2027 abgewickelt werden. US-Bürgern sollten sämtliche Transaktionen mit dem Weltstrafgericht verboten werden.
Ausnahmen und ihre Auswirkungen
Wie die Öffentlichkeit aber erst jetzt erfährt, wurden die umfangreichen Ausnahmen fast zeitgleich formuliert. Das US-Finanzministerium hat erklärt, dass Transaktionen mit dem Gericht untersagt, seine Ressourcen abgeschnitten und seine Handlungsfähigkeit eingeschränkt würden. Jegliche Vermögenswerte des Internationalen Strafgerichtshofs in den USA sind gesperrt und müssen dem US-Finanzministerium gemeldet werden. Laufende Geschäfte dürfen nur noch bis zum 7. April 2027 abgewickelt werden. US-Bürgern sollten sämtliche Transaktionen mit dem Weltstrafgericht verboten werden.
Reaktionen und Reaktionen
Bereits zuvor hatten die USA einzelne Personen am Gericht sanktioniert und damit das Thema der digitalen Souveränität in Europa auf die Tagesordnung gebracht. Im Herbst 2025 hatte der französische Richter Nicolas Guillou öffentlich gemacht, dass sich die Folgen für ihn wie eine digitale Zeitreise zurück in die 1990er Jahre anfühlen. Im Alltag bedeutet das, dass er vom digitalen Leben und vielem, was heute als Standard gilt, ausgeschlossen ist. All seine Konten bei US-Unternehmen wie Amazon, Airbnb oder PayPal wurden von den Anbietern sofort geschlossen. Eine Hotelbuchung in Frankreich über Expedia wurde wenige Stunden später storniert. Auch die Teilnahme am E-Commerce sei ihm praktisch nicht mehr möglich.
Einzelheiten der Sanktionen
Das Gericht hat 125 Vertragsstaaten und verfolgt seit 2002 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Die USA sind wie auch China, Israel und Russland kein Mitglied. US-Außenminister Marco Rubio hat das Vorgehen Anfang Oktober unter anderem damit begründet, dass die USA nie dem Gerichtshof beigetreten seien: „Wir brauchen ihn nicht. Und wir wollen ihn nicht.“ Ein konkreter Anlass für die Sanktionen war laut dpa, dass das Gericht wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen hatte.
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